Quantcast
Channel: illegal – Hottelling und Hotelier TV & Radio von Holedo
Viewing all articles
Browse latest Browse all 10

Bettensteuer in Dresden ist rechtswidrig

$
0
0

Steuern(Dresden, 09. Oktober 2014) Die Matratzen-Maut in “Bad” Dresden ist rechtswidrig. Dies urteilte nun das Sächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen. „Der peinliche Versuch, Dresden als Kurort zu etikettieren, um den Gästen und Hoteliers der Stadt in die Tasche zu greifen, ist ebenso vorhersehbar wie grandios gescheitert“, kommentierte Fritz G. Dreesen, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Seit 1. Februar 2014 in Kraft, schon wieder einkassiert. Die Kurtaxe in Dresden hatte gerade mal acht Monate Bestand. Heute urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen, dass die Kurtaxensatzung keine Rechtsgrundlage hat. „Dresden ist halt kein Kurort“, bringt es Fritz G. Dreesen auf den Punkt.

Weitere Entscheidungen zu Bettensteuern stehen dagegen noch aus, etwa beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg oder beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In Bremen und Hamburg haben die Finanzgerichte die Bettensteuer in erster Instanz als verfassungsmäßig beurteilt, zurzeit läuft das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. „Überall dort, wo wir auf politische Unvernunft treffen, wird sich die Hotellerie auch weiterhin juristisch zur Wehr setzen“, so Dreesen.

Thomas Rieß, Antragsteller im Verfahren und Dresdner Hotelbetreiber, kritisierte die Stadt. Es habe viele Gründe gegeben, auf die Erhebung der Kurtaxe bis zur OVG-Entscheidung zu warten. „Die Stadt gab lediglich eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem OVG ab, welche im Wesentlichen inhaltsgleich mit derjenigen im Eilverfahren war. Mich hat schon erstaunt, dass die Stadt nicht viel stärker um die Millionenbeträge kämpfte“, so Rieß.

Der den Antragsteller im Verfahren unterstützende Regionalverband Dresden des Dehoga Sachsen zeigt sich von der Entscheidung des Gerichts nicht überrascht, vielmehr war dies im Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht anders erwartet worden. „Ich bin sehr erleichtert, dass nunmehr das Oberverwaltungsgericht Bautzen klar entschieden hat, dass eine Kurtaxe in einer Großstadt wie Dresden nicht geeignet ist, zusätzliche Einnahmen zu erzielen“, so Dehoga-Vorsitzender Marco Bensen.

Nach der Entscheidung des OVG darf die Kurtaxe nicht mehr erhoben werden. Die Stadt muss zudem Millionenbeträge an die Touristen zurückerstatten. Bensen erläuterte dazu, dass mit dem zunächst eingereichten Eilantrag verhindert werden sollte, was jetzt auf die Stadt zukommt. Denn die Rückzahlungen werden erhebliche Kosten verursachen. „Berücksichtigt man die Kosten für Erhebung und Rückzahlung der Kurtaxe, wird die Stadt auf einem Millionenbetrag sitzenbleiben“.

Dennoch, und gerade auch weil die Kurtaxsatzung für ungültig erklärt wurde, wollen die Dresdner Hoteliers auf die Stadt zugehen.

„Wir lassen die Stadt nicht im Regen stehen, die Probleme rund um die Finanzierung des Stadtmarketing stehen mehr denn je auf der Tagesordnung“, so Bensen. „Wir sind zwar erleichtert, dass die Kurtaxe vom Tisch ist, die grundsätzliche Finanzierung der Vermarktung der Stadt als Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus ‑ die Marke Dresden, muss jetzt aber schnellstens vorangetrieben werden“, so der Dehoga-Vorsitzende und weiter: „Dresden hat durch die Kurtaxe mehrere Großveranstaltungen im Kongressbereich verloren, Terrain, welches es jetzt zurückzuerobern gilt. Gemeinsam eine Grundlage für eine stärkere Stellung der Stadt im Wettbewerb mit anderen Großstädten zu erarbeiten; daran wollen wir aktiv mitwirken.“

The post Bettensteuer in Dresden ist rechtswidrig appeared first on Hottelling und Hotelier TV & Radio von Holedo.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 10

Latest Images

Trending Articles





Latest Images